Pflegeberatung in Leverkusen und Umgebung
Kostenloser Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
MD-Vorbereitung, Pflegekurse für Angehörige, Unterstützung bei Pflegeleistungen und Hilfe im Widerspruch.
Pflegesituationen verändern den Alltag oft schneller als gedacht. Ich unterstütze Sie persönlich, verständlich und ohne Druck – damit Sie Klarheit gewinnen und spürbar entlastet werden.
- ✅ Beratungseinsatz bei Pflegegeld – inklusive Dokumentation
- ✅ Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- ✅ Hilfe bei Pflegeleistungen, Hilfsmitteln und Widerspruch
Kostenlosen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI direkt online buchen
Wählen Sie selbst, ob Sie einen vor Ort im Einsatzgebiet oder einen Online-Termin per Video buchen möchten.
Vor Ort
Hausbesuch im Einsatzgebiet
Für Leverkusen und das umliegende Einsatzgebiet. Nach Eingabe der Postleitzahl werden passende Zeitfenster angezeigt.
Vor-Ort-Termine ansehenOnline
Fester Video-Termin
Bundesweit möglich, wenn der vorherige Beratungseinsatz vor Ort stattgefunden hat.
Online-Termine ansehen- 1.Terminart auswählen
- 2.Passenden Termin anklicken
- 3.E-Mail bestätigen und Termin sichern
So läuft die Beratung ab
-
Kontakt aufnehmen
Sie melden sich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir klären kurz Ihr Anliegen und den passenden Rahmen. -
Termin vereinbaren
Je nach Thema findet die Beratung telefonisch, per Video oder vor Ort statt – in Leverkusen und im Umkreis von ca. 100 Kilometern. -
Verständlich beraten
Sie erhalten klare Informationen, praktische Hinweise und eine nachvollziehbare Einordnung Ihrer nächsten Schritte. -
Dokumentation & Umsetzung
Beim Beratungseinsatz übernehme ich die erforderliche Dokumentation. Bei anderen Anliegen unterstütze ich Sie strukturiert bei der Vorbereitung.
Häufige Fragen
Die Häufigkeit richtet sich nach Pflegegrad und danach, ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezogen werden:
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistungen |
|---|---|---|
| PG 1 | bis zu 2 × pro Jahr freiwillig | bis zu 2 × pro Jahr freiwillig |
| PG 2 | 2 × pro Jahr Pflicht | bis zu 2 × pro Jahr freiwillig |
| PG 3 | 2 × pro Jahr Pflicht | bis zu 2 × pro Jahr freiwillig |
| PG 4 |
2 × pro Jahr Pflicht
+ bis zu 2 × zusätzlich freiwillig |
bis zu 2 × pro Jahr freiwillig |
| PG 5 |
2 × pro Jahr Pflicht
+ bis zu 2 × zusätzlich freiwillig |
bis zu 2 × pro Jahr freiwillig |
Einfach gesagt: Bei Pflegegrad 2 bis 5 und Pflegegeld ist der Beratungseinsatz regelmäßig vorgesehen. Bei höheren Pflegegraden kann er zusätzlich freiwillig öfter genutzt werden.
Stand: aktuelle Regelung. Bei Fragen zum konkreten Fall unterstütze ich Sie gern persönlich.