Pflegeberatung in Leverkusen und Umgebung
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
MD-Vorbereitung, Pflegekurse für Angehörige, Unterstützung bei Pflegeleistungen und Hilfe im Widerspruch.
Pflegesituationen verändern den Alltag oft schneller als gedacht. Ich unterstütze Sie persönlich, verständlich und ohne Druck – damit Sie Klarheit gewinnen und spürbar entlastet werden.
- ✅ Beratungseinsatz bei Pflegegeld – inklusive Dokumentation
- ✅ Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- ✅ Hilfe bei Pflegeleistungen, Hilfsmitteln und Widerspruch
Beratung durch Rukiye Karatag, geprüfte Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI. Den verifizierbaren Abschlussnachweis finden Sie auf der Seite Über mich .
So läuft die Beratung ab
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Kontakt aufnehmen
Sie melden sich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir klären kurz Ihr Anliegen und den passenden Rahmen. -
Termin vereinbaren
Je nach Thema findet die Beratung telefonisch, per Video oder vor Ort statt – in Leverkusen und im Umkreis von ca. 100 Kilometern. -
Verständlich beraten
Sie erhalten klare Informationen, praktische Hinweise und eine nachvollziehbare Einordnung Ihrer nächsten Schritte. -
Dokumentation & Umsetzung
Beim Beratungseinsatz übernehme ich die erforderliche Dokumentation. Bei anderen Anliegen unterstütze ich Sie strukturiert bei der Vorbereitung.
Warum der Fokus auf § 37.3 SGB XI?
Viele Menschen suchen erst Hilfe, wenn die Pflegekasse einen Beratungseinsatz anfordert oder ein Termin mit dem Medizinischen Dienst bevorsteht. Genau hier setze ich an: mit einer Pflegeberatung, die die gesetzliche Pflicht nicht nur „abhakt“, sondern verständlich erklärt und für Entlastung im Alltag sorgt.
Mein Schwerpunkt liegt auf dem Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI. Ergänzend unterstütze ich bei der Vorbereitung auf Begutachtungen, bei Fragen zu Leistungen der Pflegeversicherung, bei Pflegekursen für Angehörige und beim Widerspruch gegen einen zu niedrigen Pflegegrad.
Häufige Fragen
Die Häufigkeit richtet sich nach Pflegegrad und danach, ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezogen werden:
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistungen |
|---|---|---|
| PG 1 | bis zu 2 × pro Jahr freiwillig | bis zu 2 × pro Jahr freiwillig |
| PG 2 | 2 × pro Jahr Pflicht | bis zu 2 × pro Jahr freiwillig |
| PG 3 | 2 × pro Jahr Pflicht | bis zu 2 × pro Jahr freiwillig |
| PG 4 |
2 × pro Jahr Pflicht
+ bis zu 2 × zusätzlich freiwillig |
bis zu 2 × pro Jahr freiwillig |
| PG 5 |
2 × pro Jahr Pflicht
+ bis zu 2 × zusätzlich freiwillig |
bis zu 2 × pro Jahr freiwillig |
Einfach gesagt: Bei Pflegegrad 2 bis 5 und Pflegegeld ist der Beratungseinsatz regelmäßig vorgesehen. Bei höheren Pflegegraden kann er zusätzlich freiwillig öfter genutzt werden.
Stand: aktuelle Regelung. Bei Fragen zum konkreten Fall unterstütze ich Sie gern persönlich.